Wenn keine gesonderte Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant getroffen wird, bestimmen sich die Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach hängt die Höhe der anfallenden Gebühren vom Streitwert und/oder genauen Tätigkeit des Anwalts ab. Da das anwaltliche Vergütungsrecht kompliziert ist, beraten wir Sie gerne vor einer Mandatserteilung ausführlich über die Höhe der Anwaltsgebühren im speziellen Fall.

Im Falle finanzieller Bedürftigkeit besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Leistungen der Beratungshilfe oder die Leistungen der Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Leistungen der Beratungshilfe umfassen die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes einschließlich Aktensichtung, Empfehlungen zum weiteren Vorgehen und auch außergerichtliche Vertretung in Form von Schriftverkehr.

Die Leistungen der Prozesskostenhilfe können in Anspruch genommen werden bei Führung eines Gerichtsverfahrens. Von der Prozesskostenhilfe werden Ihre Gerichtskosten und Ihre Rechtsanwaltsgebühren übernommen, gegebenenfalls müssen aber Ratenzahlungen erbracht werden.

Die Formulare zur Beantragung der Hilfeleistungen finden Sie im Download-Bereich.